🚗 Trunkenheit im Verkehr – Was Sie jetzt wissen müssen
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder bereits eine Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verkehrsdelikts im Zusammenhang mit Alkohol erhalten haben, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. In dieser Situation kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht entscheidend dazu beitragen, die Weichen frühzeitig in eine für Sie günstige Richtung zu stellen.
Trunkenheitsfahrt – rechtliche Einordnung
Die Vorschrift des § 316 StGB sanktioniert das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr trotz fahruntüchtigen Zustands infolge Alkoholkonsums oder anderer berauschender Mittel. Bereits eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration begründet regelmäßig die Strafbarkeit – unabhängig vom Fahrverhalten. Bei auffälligem Fahrverhalten kann bereits ab 0,3 Promille eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen weitere gravierende Konsequenzen: Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), Sperrfrist für die Neuerteilung, Punkte im Fahreignungsregister sowie gegebenenfalls eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
⚠️ Weitere Straftatbestände bei Alkohol am Steuer
Eine Trunkenheitsfahrt geht häufig mit weiteren verkehrsrechtlichen Verstößen einher:
§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c StGB betrifft das gefährdende Verhalten im Straßenverkehr, etwa durch Fahren unter Alkohol oder Missachtung der Verkehrsregeln, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder bedeutende Sachwerte konkret gefährdet werden. Hier tritt zur Fahruntüchtigkeit noch eine konkrete Gefährdung hinzu. Das Strafmaß liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Es handelt sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt mit hohen Anforderungen an die Beweisführung – ein Bereich, in dem ein erfahrener Strafverteidiger gezielt ansetzen kann.
- Individuelle Fallprüfung durch erfahrene Verteidiger
- Schutz vor voreiligen oder belastenden Aussagen
- Strategische Einflussnahme auf den Verfahrensverlauf
- Vermeidung oder Reduzierung führerscheinrechtlicher Konsequenzen
§ 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
§ 315b StGB erfasst gezielte Eingriffe in den Straßenverkehr, etwa durch das Herbeiführen von Hindernissen oder durch das mutwillige Lenken eines Fahrzeugs in gefährlicher Weise – auch in Verbindung mit Trunkenheit. Die Vorschrift setzt eine konkrete Gefährdung voraus und ist häufig Gegenstand bei besonders riskantem oder mutwilligem Verhalten. Hier drohen ebenfalls bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ein spezialisierter Verteidiger prüft sorgfältig, ob tatsächlich ein verkehrsfremder Eingriff vorliegt – ein zentraler Punkt in der Verteidigung.
§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Seit 2017 stellt § 315d StGB nicht nur organisierte Rennen, sondern auch Alleinrennen unter Strafe, wenn der Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos unterwegs ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Auch Alkohol kann als erschwerender Umstand hinzukommen. Die Strafe kann bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen, wenn dabei Personen verletzt oder getötet werden. Die Anforderungen an die Feststellung des subjektiven Tatbestandsmerkmals „Erzielung der höchstmöglichen Geschwindigkeit“ sind hoch und erfordern eine sorgfältige rechtliche Würdigung.
§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
§ 229 StGB kommt bei alkoholbedingten Unfällen mit Verletzungsfolge zur Anwendung. Hierbei genügt einfache Fahrlässigkeit, also die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht. Die Strafe kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Häufig erfolgt die Kombination mit einem Vorwurf nach § 316 oder § 315c StGB. Eine genaue Prüfung des Kausalverlaufs und des Verschuldensgrads durch einen spezialisierten Anwalt ist entscheidend für die Verteidigung.
🚫 Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohols
Bereits vor einer strafrechtlichen Verurteilung kann die Fahrerlaubnis durch die Polizei oder die Führerscheinstelle entzogen werden, etwa durch Anordnung nach § 111a StPO. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung wird die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB regelmäßig entzogen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies ist bei Trunkenheitsfahrten in der Regel gegeben.
Darüber hinaus bestimmt das Gericht nach § 69a StGB, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre; Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis). Ein spezialisierter Strafverteidiger kann darauf hinwirken, die Dauer der Sperrfrist zu verkürzen.
🛡️ Schweigen ist Ihr gutes Recht – Aussageverweigerung und § 136 StPO
Ein zentrales Verteidigungsrecht in jeder strafrechtlichen Ermittlung ist das Recht zur Aussageverweigerung. Gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist jede beschuldigte Person ausdrücklich darüber zu belehren, dass sie nicht verpflichtet ist, sich zur Sache zu äußern und jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Diese Rechte sollten konsequent wahrgenommen werden. Unbedachte Aussagen bei der Polizei – insbesondere ohne anwaltliche Beratung – können erhebliche Nachteile im späteren Verfahren nach sich ziehen. Schweigen ist keine Schuldeingeständnis, sondern ein legitimer und effektiver Schutzmechanismus.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht analysiert die Vorwürfe juristisch präzise und schützt Sie vor Überreaktionen der Ermittlungsbehörden. Viele Verfahren enden durch anwaltliche Intervention bereits im Ermittlungsstadium – bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
🎯 Der Vorteil eines spezialisierten Anwalts – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht übernimmt frühzeitig die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt auf Grundlage der Ermittlungsakte eine individuelle Verteidigungsstrategie. Nur durch fundierte Kenntnis des Akteninhalts lässt sich beurteilen, ob ein Geständnis, eine Einlassung zur Sache oder konsequentes Schweigen angezeigt ist.
Die Erfahrung zeigt: Die Weichen für den Verfahrensausgang werden so gut wie immer Ermittlungsverfahren gestellt. Wer zu diesem Zeitpunkt einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite hat, kann nicht nur Verfahrensfehler aufdecken, sondern unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO) erreichen oder zumindest das Strafmaß maßgeblich beeinflussen.
Keine Angst vor dem Verfahren – mit juristischer Expertise souverän reagieren
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wirkt auf viele Betroffene bedrohlich – zumal es um die persönliche Zuverlässigkeit im Straßenverkehr und häufig auch um berufliche Perspektiven geht. Ein kompetenter Anwalt für Strafverteidigung begleitet Sie in jeder Verfahrensphase: von der ersten polizeilichen Anhörung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung – falls es überhaupt so weit kommt.
Ihr Vorteil:
📞 Frühzeitig anwaltliche Hilfe sichert Ihre Rechte
Wenn gegen Sie wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Nehmen Sie keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand vor, sondern wenden Sie sich an einen spezialisierten Strafverteidiger, der Ihre Rechte kennt und effektiv durchsetzt. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung im Ermittlungsverfahren können Sie die Risiken minimieren und Ihre Verteidigung aktiv gestalten.