Anwalt Strafrecht Münchenverteidiger.legal | Strafverteidiger München
Als erfahrener und engagierter Strafverteidiger vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts mit höchster Fachkompetenz und persönlichem Einsatz. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Lage zur Seite zu stehen und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Wenn Sie hier sind, stehen Sie möglicherweise vor einer der schwierigsten Phasen Ihres Lebens. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder eine strafrechtliche Anklage können Unsicherheit, Angst und Verzweiflung auslösen. Genau in diesen Momenten ist es entscheidend, einen erfahrenen und zuverlässigen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen.
Unsere Kanzlei steht für eine kompetente und engagierte Strafverteidigung in jeder Phase des Verfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Know-how.
Wir kämpfen für Ihre Rechte!
Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Jede Sekunde zählt – und wir sind bereit, uns für Ihre Freiheit und Ihre Rechte einzusetzen. Rufen Sie uns noch heute an: 089 41150288. Denn: Die Goldene Regel lautet:
Unsere Kanzlei Kunkel steht Ihnen als spezialisierter Anwalt im Bereich des Sexualstrafrechts mit fundierter Erfahrung zur Seite. Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gehören zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht, da sie nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben der Betroffenen haben können. Als Anwalt für Strafrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von der polizeilichen Ermittlung bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit derartigen Delikten können wir Sie mit der notwendigen rechtlichen Expertise und Diskretion unterstützen.
Im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu sogenannten „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen, in denen es auf eine genaue Analyse der Glaubwürdigkeit der Beteiligten ankommt. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, durch eine sorgfältige Verteidigungsstrategie das Gericht von der Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussagen zu überzeugen.
Im Bereich des Sexualstrafrechts gibt es eine Vielzahl von Delikten, die unter die strafrechtliche Verfolgung fallen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht relevanter Straftatbestände, die in der Praxis häufig zur Anwendung kommen:
Sexueller Übergriff (§ 177 StGB): Dieser Paragraf umfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Die Vergewaltigung stellt eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs dar, die eine Penetration oder ähnliche gravierende sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person beinhaltet.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB): Strafbar ist der sexuelle Missbrauch von Personen, die aufgrund eines Erziehungs-, Betreuungs- oder Dienstverhältnisses abhängig sind.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB): Umfasst sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind unter 14 Jahren.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB): Betrifft sexuelle Handlungen an Jugendlichen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt.
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB): Hierunter fällt das Herstellen, Verbreiten, Besitzen und Verschaffen von kinderpornografischen Inhalten.
Zwangsprostitution (§ 232a StGB): Dieser Paragraf betrifft die Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit zur Förderung der Prostitution.
Wir bieten Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht umfassende Beratung und Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts. Unsere Kanzlei legt dabei besonderen Wert auf eine detaillierte Analyse der Sachlage und eine auf den individuellen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Anwalt Jugendstrafrecht München
Das Jugendstrafrecht in Deutschland stellt eine besondere Rechtsmaterie dar, die sich in erster Linie an Jugendliche und Heranwachsende richtet. Geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG), verfolgt das Jugendstrafrecht primär erzieherische Ziele, um den straffällig gewordenen jungen Menschen eine Perspektive für ein straffreies Leben zu bieten. Dabei spielt die individuelle Entwicklung des Jugendlichen sowie dessen Reifegrad eine maßgebliche Rolle bei der Bemessung der Strafe. Als spezialisierter Anwalt im Jugendstrafrecht vertreten wir Ihre Interessen und unterstützen Sie dabei, die bestmöglichen rechtlichen Optionen auszuschöpfen. In einem Strafverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, um die Weichen für eine zukunftsorientierte Lösung zu stellen.
Altersgrenzen im Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht differenziert nach dem Alter des Täters und sieht je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen vor:
Kinder (unter 14 Jahre): Nach § 19 StGB sind Kinder strafunmündig und können für strafbare Handlungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Jegliche strafrechtliche Verfolgung entfällt in diesem Fall, sodass erzieherische Maßnahmen außerhalb des Strafrechts greifen.
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre): Jugendliche sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie nach § 3 JGG zur Tatzeit reif genug waren, das Unrecht ihrer Handlung einzusehen. In dieser Altersgruppe steht jedoch stets der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sodass die Sanktionen, wie z.B. Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) oder Zuchtmittel (§ 13 JGG), primär auf die Verbesserung der sozialen Integration abzielen.
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre): Heranwachsende werden gemäß § 105 JGG entweder nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht behandelt. Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist dann möglich, wenn die sittliche und geistige Reife des Täters noch einem Jugendlichen entspricht oder es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Hier entscheidet das Gericht im Einzelfall, häufig wird die Jugendgerichtshilfe (JGH) hinzugezogen.
Erwachsene (ab 21 Jahre): Für Erwachsene gilt grundsätzlich das allgemeine Strafrecht. Das Jugendstrafrecht findet auf diese Altersgruppe keine Anwendung mehr.
Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts in Ihrem Fall zu forcieren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Anwalt Steuerstrafrecht München
Das Steuerstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das sich mit Verstößen gegen steuerliche Verpflichtungen auseinandersetzt. Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung oder Steuergefährdung können einfache Bußgelder oder schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur finanzielle Sanktionen wie Geldstrafen und Steuernachzahlungen, sondern auch Freiheitsstrafen umfassen können. In solchen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, um die rechtlichen Folgen möglichst gering zu halten und eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten. Als spezialisierter Anwalt im Bereich des Steuerstrafrechts beraten und vertreten wir Sie kompetent in allen Phasen des Verfahrens, sei es im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht.
Zu den häufigsten steuerstrafrechtlichen Delikten gehören unter anderem:
Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Die vorsätzliche Verkürzung von Steuern, etwa durch falsche Angaben oder das Verschweigen steuerrelevanter Tatsachen.
Leichtfertige Steuerverkürzung: (§ 378 AO): Die fahrlässige Verkürzung von Steuern durch eine Sorgfaltspflichtverletzung.
Steuergefährdung (§ 379 AO): Verhalten, das eine Steuerverkürzung zwar nicht unmittelbar bewirkt, aber die Festsetzung von Steuern gefährdet.
Verletzung von Buchführungspflichten: (§ 283b StGB): Die Pflichtverletzung bei der Führung von Handelsbüchern, die im Zusammenhang mit Steuerstraftaten stehen kann.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung: (§ 27 StGB i.V.m. § 370 AO): Die Unterstützung einer anderen Person bei der Begehung einer Steuerhinterziehung.
Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Durchsetzung Ihrer Rechte. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Anwalt Wirtschaftsstrafrecht München
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche strafrechtlichen Vorschriften, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln stehen. Es betrifft Unternehmen, deren Führungspersonen (Geschäftsführer, Vorstand) und Mitarbeiter gleichermaßen und spielt insbesondere in komplexen Geschäftsfeldern eine erhebliche Rolle. Als spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafsachen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im wirtschaftlichen Bereich und bieten umfassende Beratung in sämtlichen Phasen eines Verfahrens – von der präventiven Beratung bis hin zur strafrechtlichen Verteidigung vor Gericht.
Im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts werden unter anderem folgende Straftatbestände relevant:
Betrug (§ 263 StGB): Täuschung über Tatsachen, um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.
Untreue (§ 266 StGB): Missbrauch einer anvertrauten Vermögensbetreuungspflicht zum Nachteil des betreuten Vermögens.
Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB): Verstöße gegen insolvenzrechtliche Bestimmungen, wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott.
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (§§ 299 ff. StGB): Vorteilsnahme oder -gewährung in Geschäftsbeziehungen oder als Angehöriger eines Heilberufs.
Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden zur Verkürzung von Steuern.
Geldwäsche (§ 261 StGB): Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten.
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB): Unrichtige Angaben über wesentliche Tatsachen bei Kapitalanlagen.
Als erfahrener Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht können wir Sie umfassend beraten und Ihre Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden strategisch vorbereiten. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle Betreuung und die schnelle Klärung der rechtlichen Situation.
Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenstrafrecht) München
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) regelt den strafrechtlichen Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln wie Kokain, Heroin, Opiate und synthetischen Drogen wie Amphetamine, MDMA, 2C-B (BDMPEA), Ecstasy (MDE, MDA), Crystal, LSD und Diazepam. Es umfasst die Ahndung von Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Handel, der Einfuhr oder der Herstellung solcher Substanzen stehen. Als Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte im Betäubungsmittelstrafrecht zu wahren und eine effektive Verteidigung aufzubauen. In strafrechtlichen Verfahren ist es entscheidend, frühzeitig qualifizierte juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wichtige Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht sind:
Besitz, Handel, Herstellung und Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG): Dies umfasst den unerlaubten Besitz, Handel, Anbau, die Einfuhr sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln. Verstöße werden je nach Menge und Art des Betäubungsmittels unterschiedlich streng bestraft.
Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG): Erfasst besonders schwere Fälle, in denen eine organisierte Gruppe Drogenhandel betreibt.
Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG): Bestraft den Handel mit größeren Mengen an Betäubungsmitteln besonders streng.
Strafmilderung oder Absehen von Strafe (§ 31 BtMG): Wer freiwillig dazu beiträgt, dass eine Tat nach dem BtMG aufgedeckt wird oder ein Tatbeteiligter ermittelt wird, kann eine Strafmilderung oder sogar ein Absehen von Strafe erwirken. Diese Regelung dient dazu, die Aufklärung von Drogendelikten zu fördern.
Absehen von der Verfolgung (§ 31a BtMG): In Fällen des unerlaubten Besitzes, Erwerbs, Anbaus etc. von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht und die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre. Diese Regelung zielt auf eine Entlastung der Justiz und eine differenzierte Behandlung kleinerer Verstöße ab.
Konsumcannabisgesetz (KCanG): Das Konsumcannabisgesetz entkriminalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis in geringen Mengen unter bestimmten Bedingungen, hält jedoch die Strafbarkeit bei Verstößen gegen die festgelegten Obergrenzen und bei nicht genehmigtem Handel oder Anbau weiterhin aufrecht.
Als erfahrener Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen wir Sie gegen Vorwürfe jeglicher Art und sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt werden. Unser Ziel ist es, durch umfassende Beratung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Anwalt Verkehrsstrafrecht München
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Normen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Verstöße gegen diese Gesetze können schwerwiegende Konsequenzen für den Betroffenen haben, einschließlich Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen. Als spezialisierter Anwalt im Bereich des Strafrechts ist es unsere Aufgabe, Ihre Rechte in diesen Verfahren zu wahren und Sie umfassend zu verteidigen. Verkehrsstrafrechtliche Verfahren erfordern häufig spezifisches Fachwissen, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch verkehrsrechtliche und teilweise zivilrechtliche Aspekte betreffen.
Verkehrsstrafrechtliche Delikte
Im Verkehrsstrafrecht gibt es eine Vielzahl von Tatbeständen, die strafrechtlich geahndet werden können. Hierzu zählen unter anderem:
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos Leib und Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich strafbar.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Auch als Fahrerflucht bekannt, begeht eine Straftat, wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne den Beteiligten oder der Polizei seine Personalien zu hinterlassen.
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit, z. B. durch Alkoholkonsum, ein Fahrzeug führt, kann strafrechtlich belangt werden.
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Bei einem tödlichen Unfall kann der Fahrer für fahrlässiges Verhalten verantwortlich gemacht werden, wenn er die Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr grob missachtet.
Vollrausch (§ 323a StGB): Wer sich durch Alkohol oder Drogen in einen Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht, kann hierfür auch dann belangt werden, wenn ihm die Tat aufgrund des Rausches nicht bewusst war.
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Wer durch aggressives Verhalten andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten zwingt, kann wegen Nötigung belangt werden.
Als erfahrene Vehrkerstrafrechtler unterstützen wir Sie bei der Verteidigung in allen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren. Wir prüfen die Vorwürfe gründlich, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertreten Sie vor Gericht sowie gegenüber Behörden, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Anwalt Körperverletzung München
Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) und betreffen jede Form der Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen. Unter einer Körperverletzung wird jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung verstanden, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Unser Team von spezialisierten Anwälten berät und verteidigt Sie in allen strafrechtlichen Belangen, wenn Sie in Zusammenhang mit einer Körperverletzung beschuldigt oder als Opfer betroffen sind.
Relevante Straftatbestände und Paragrafen
Körperverletzung (§ 223): Bestraft wird, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Hierunter fallen Handlungen, bei denen die Körperverletzung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, einer Waffe oder durch Gift erfolgt.
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Verursacht der Täter durch die Körperverletzung schwerwiegende Schäden, wie den Verlust eines Körperglieds oder eine dauerhafte Entstellung, greift dieser Paragraf.
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Führt eine Körperverletzung unbeabsichtigt zum Tod des Opfers, wird dies mit nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Verursacht jemand durch Fahrlässigkeit eine Verletzung eines anderen, wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Brauchen Sie Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da!
Anwalt Strafbefehl München
Ein Strafbefehl stellt ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Strafrecht dar, das insbesondere bei geringfügigen Straftaten zur Anwendung kommt. Grundlage des Strafbefehlsverfahrens ist § 407 StPO (Strafprozessordnung). Es ermöglicht der Staatsanwaltschaft, ohne Hauptverhandlung eine Strafe zu beantragen, die durch das Gericht in Form eines Strafbefehls ausgesprochen wird. Typischerweise handelt es sich hierbei um Geldstrafen, selten um Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr), die zwingend zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Empfänger des Strafbefehls hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, um eine gerichtliche Verhandlung zu erzwingen. Andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat dieselbe Wirkung wie ein Urteil.
Häufige Delikte im Strafbefehlsverfahren
Diebstahl(§ 242 StGB): Bei geringwertigen Sachen kommt häufig ein Strafbefehl in Betracht.
Körperverletzung (§ 223 StGB): Bei leichten Fällen, etwa einer einfachen Körperverletzung, kann ein Strafbefehl erlassen werden.
Beleidigung (§ 185 StGB): In vielen Fällen von Beleidigung wird das Strafbefehlsverfahren genutzt.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Ein häufiger Fall im Straßenverkehr, der im Rahmen eines Strafbefehls abgehandelt wird.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Straftaten im Straßenverkehr werden oft durch Strafbefehle geahndet.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) – Auch hier werden bei geringfügigen Schäden oft Strafbefehle erlassen.
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – Häufig wird bei Ersttätern ein Strafbefehl erlassen.
Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht kann den Mandanten im Strafbefehlsverfahren umfassend beraten. Er prüft die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und setzt sich für eine möglichst milde Sanktion ein, um negative Konsequenzen zu minimieren.